Dürfen Kinderwagen im Hausflur abgestellt werden?

Veröffentlicht von

Viele junge Eltern, die eine Wohnung in einem Mietshaus bewohnen, wissen oft nicht wohin mit ihrem Kinderwagen. Häufig ist in der Wohnung kaum genug Platz dafür und die Treppe in den Keller ist so steil, dass sie den Kinderwagen nicht ständig hoch und wieder runter tragen können. Doch wohin sonst mit dem Kinderwagen? Diese Frage ist immer wieder ein Anlass für Auseinandersetzungen zwischen Eltern, Mitmietern, Hausmeistern und Vermietern. Dürfen nach dem Mietrecht Kinderwagen im Hausflur abgestellt werden oder nicht?

Im Normalfall sollte hierzu eine Regelung in der Hausordnung oder im Mietvertrag zu finden sein. Ein darin festgelegtes Verbot kann jedoch auch dann unwirksam sein, wenn der Mieter darauf angewiesen ist, den Kinderwagen im Hausflur abzustellen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn es keinen Fahrstuhl gibt und die Eltern den Kinderwagen mehrmals täglich mehrere Stockwerke hoch und runter tragen müssten oder eine körperliche Einschränkung der Eltern oder des Elternteils besteht (AG Braunschweig, AZ: 121C 128/00; AG Aachen, AZ: 84C 512/07).

Ist in der Hausordnung oder im Mietvertrag keine konkrete Kinderwagenregelung niedergeschrieben, darf der Mieter in der Regel den Kinderwagen vorübergehend im Hausflur abstellen. Dieser dient den Mietern, genauso wie die Wohnung, zum bestimmungsgemäßen Gebrauch und ein Abstellen des Kinderwagens sei „selbstverständlich und sozialüblich“ (AG Köln, AZ: 222C 426/00; OLG Hamm, AZ: 15W 444/00). Allerdings müssen die Größe und der Schnitt des Hausflures das Kinderwagen-Abstellen zulassen. Außerdem ist grundsätzlich darauf zu achten, dass der abgestellte Kinderwagen im Hausflur keine anderen Mieter beeinträchtigt und den Zugang zu den Briefkästen nicht behindert. Des Weiteren dürfen mit dem Kinderwagen auf keinen Fall die Fluchtwege und Zugangswege für die Feuerwehr zugestellt werden. (BGH, AZ: VZR 46/06)

Bevor Sie den Kinderwagen einfach im Hausflur abstellen, sollten Sie mit Ihren Nachbarn und Ihrem Vermieter reden und ihnen Ihre Problemlage erläutern. Dann werden sie sicher auch Verständnis für Ihre Lage haben und Sie können einen Kompromiss finden. Quelle: welt.de